Hausbesitzern soll der Umstieg auf erneuer-
bare Energien einfacher gemacht werden:
Das Bundesumweltministerium bessert bei
den Förderkonditionen nach und zahlt
nun bis zu 400 Euro mehr für den Einbau
von Solarkollektoren, Wärmepumpen oder
Biomasseheizkesseln.
Haus- und Wohnungsbesitzer erhalten künftig mehr Fördergeld vom Staat, wenn sie sich für bestimmte Formen der Wärmegewinnung aus erneuerbaren Energien entscheiden. Der Einbau von Solarkollektoren, Biomasse-Heizanlagen oder Wärmepumpen wird ab dem 15. August unter anderem mit zusätzlichen Bonuszahlungen oder steigenden Investitions- oder Tilgungszuschüssen belohnt, teilt das Bundesumweltministerium mit. Die Förderung gilt für Privat- und Gewerbeimmobilien.
Angepasst werden Förderkonditionen des sogenannten Marktanreizprogramms (MAP). Aus diesem können Eigentümer von Privathäusern, öffentlichen Gebäuden und gewerblich genutzten Objekten Zuschüsse abrufen, wenn sie in Anlagen zum Heizen, zur Warmwasser-Aufbereitung oder zur Prozesswärme-Gewinnung investieren. Das Geld kommt bei größeren Anlagen von der staatlichen Förderbank KfW, bei kleineren Anlagen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Für das MAP sind in diesem Jahr im Bundeshaushalt 366 Millionen Euro verfügbar.
Gefördert werden dabei nur genau definierte technische Lösungen, auch die verbesserten Zuschüsse gelten nur unter bestimmten Voraussetzungen. Generell wird dem Umweltministerium zufolge etwa die Mindest-Fördersumme kleinerer Solarkollektoren, von Biomasse-Heizkesseln und Wärmepumpen in Einfamilienhäusern um bis zu 400 Euro erhöht. Wer förderwürdige Technologien kombiniert – etwa eine Solarkollektor-Anlage mit einer Wärmepumpe verbindet – kann einen zusätzlichen Bonus von 500 Euro erhalten. Bei größeren Solarthermieanlagen kann die Förderung nun auch für Neubauten abgerufen werden, das gleiche gilt für Wärmepumpen. Das Programm galt zuvor nur für bereits bestehende Bauten.
Quelle: Bundesweltministerium